Leistungskomplex 1
Kleine Morgen-/ Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Teilwaschen inkl. Hautpflege, Decubitus- und Pneumonieprophylaxe
- Mundpflege und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parodontitis- und Soorprophylaxe
- Kämmen
Leistungskomplex 2
Große Morgen-/ Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An-/Auskleiden
- Waschen, Duschen inkl. Hautpflege, Decubitus- und Pneumonieprophylaxe
- Rasieren
- Mundpflege und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parodontitis- und
- Soorprophylaxe
- Kämmen
Leistungskomplex 3
Große Morgen-/ Abendtoilette mit Vollbad
beinhaltet insbesondere:
- Leistungen der Großen Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad
- Baden
Leistungskomplex 4
Vollbad
beinhaltet insbesondere:
- An- und Auskleiden
- Baden inkl. Hautpflege, Decubitus- und Pneumonieprophylaxe
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
Leistungskomplex 5
Hilfe bei Ausscheidungen
beinhaltet insbesondere:
- An-/ Auskleiden
- Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (im Falle eines Katheters oder Stomas entsprechende Versorgung)
- Intimpflege
Leistungskomplex 6
Lagern/Betten
beinhaltet insbesondere:
- Betten machen/richten
- Lagern
- Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Haupflege)
Leistungskomplex 7
Mobilisation
beinhaltet insbesondere:
- Gezielte Bewegungsübungen (z.B. Gehen, Stehen, Treppensteigen einschl. Gleichgewichtshalten)
- Vorbeugen von Gelenkversteifung durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Bein- und Armregionen)
Leistungskomplex 8
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
beinhaltet insbesondere:
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Hilfen beim Essen und Trinken
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Leistungskomplex 9
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
beinhaltet insbesondere:
- Aufbereiten der Sondennahrung
- Verabreichen der Sondenkost
Leistungskomplex 10
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppen steigen
Leistungskomplex 11
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppen steigen
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)
Die Parteien dieses Vertrages gehen davon aus, dass für diese Leistung in der Regel 60 Minuten zur Verfügung stehen
Leistungskomplex 11
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppen steigen
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)
Die Parteien dieses Vertrages gehen davon aus, dass für diese Leistung in der Regel 60 Minuten zur Verfügung stehen.
Leistungskomplex 21
Erstbesuch inkl. Hausbesuchspauschale
beinhaltet insbesondere:
- Anamnese
- Pflegeplanung
Die gesonderte Abrechnung einer Hausbesuchspauschale ist nicht möglich.
Leistungskomplex 22-24
Übergangsregelung zur pflegerischen Betreuung
Gem.§ 36 Abs.2 Satz 3 SGB XI umfassen die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen, bei der Orientierung ,bei der Tagestrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag sowie durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die „Unterstüzungsleistungen bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst – und Fremdgefährdung) einer gemeinsamen einer gemeinsamen Definition und Bewertung bedürfen. Dies sollte Im Rahmen der in 2017 anstehenden Verhandlungen erfolgen. Bis zur Klärung vereinbaren die Vertragsparteien die Überführung der bisherigen LK 22-24 hinsichtlich Leistungsinhalt und Qualifikation.
Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen schließen insbesondere ein:
Begleitung
Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, z.B.
- Spaziergänge in der näheren Umgebung
- Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
- Begleitung zum Friedhof
Beschäftigung
Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung eine Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung
- Hilfen zur Einhaltung eines Bedürfnisgerechten Tag-/ Nacht-Rhythmus
- Unterstützung bei Hobby und Spiel
Beaufsichtigung
- Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht
- Anwesenheit der Betreuungsperson und Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung.
- Bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben.
Leistungsinhalt der pflegerischen Betreuung ist auch die Dokumentation.
Leistungskomplex 25
An-, Aus-, Umkleiden
beinhaltet insbesondere:
- Richten der Kleidung
- Begleitung zum Ort des An-/Aus- und Umkleidens
- An- und Aus- oder Umkleiden
- Begleiten in den gewünschten Bereich innerhalb der Wohnung
Leistungskomplex 26
Hilfen bei der Haushaltsführung je 15 Minuten
beinhaltet insbesondere:
- Einkaufen für den täglichen Bedarf
- Zubereiten einer Mahlzeit
- Reinigung der Wohnung
- Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen (z.B. Fußpflege, Gärtner, Hausnotruf…)
- Botengänge (z.B. Post, Arzt, Apotheke…)
- Wäschepflege
- Betten beziehen
- sonstige hauswirtschaftliche Verrichtung
Leistungskomplex 27
Zusätzliche pflegefachliche Anleitung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen
Eine zusätzliche pflegefachliche Anleitung des Pflegebedürftigen und/oder der Pflegeperson dient der Stabilisierung von Pflegesituation und der Unterstützung und Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen, soweit dieser kognitiv und körperlich dazu in der Lage scheint, bestimmte Verrichtungen (wieder) selbständig bzw. durch die Pflegeperson unterstützt zu bewältigen. Zusätzliche pflegefachliche Anleitung kann insbesondere bei Änderungen der häuslichen Pflegesituation oder des Gesundheitszustandes zu folgenden Themen erforderlich sein.
- Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Ernährung, Toilettenbenutzung / Wechsel Inkontinenzmaterialien) mit korrektem Einsatz von Hilfsmitteln
- Mobilität (z.B. Veränderung Sitz-/ Liegeposition, Aufrichten, Aufstehen, Gehen, Treppensteigen) unter Nutzung von Hilfsmitteln (Strickleiter, Patientenaufrichter, Rollator, Lifter)
- Bewältigung von krankheits- oder therapiebezogenen Anforderungen und Belastungen
Die zusätzliche pflegefachliche Anleitung wird von einer Pflegefachkraft in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen erbracht. Inhalte der Pflegefachlichen Anleitung sind zu dokumentieren.
Die zusätzlichen pflegefachlichen Anleitungen können nur in Kombination mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen (Leistungskomplexe 1- 11, 25) abgerechnet werden.
Hausbesuchspauschale
Werden Leistungen nach § 37 SGB V und § 36 SGB XI nebeneinander vom gleichen Pflegedienst erbracht, wird die Hausbesuchspauschale den Kranken- und Pflegekassen je hälftig berechnet. In den Fällen, in denen ausschließlich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach dem SGB XI erbracht wird, erfolgt die Zuordnung der Hausbesuchspauschale für den Hausbesuch ausschließlich zum SGB XL.
Die Hausbesuchspauschale bzw. die halbe Hausbesuchspauschale ist maximal dreimal täglich nur im Zusammenhang mit erbrachten und abrechnungsfähigen Dienstleistungen abrechnungsfähig
Vertragliche Regelungen nach dem SGB V bleiben hiervon unberührt.
Bei gleichzeitiger Pflege mehrerer Personen in einer Wohnung ist sie nur einmal abrechnungsfähig.
Pflegeeinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI
beinhaltet insbesondere:
- Beratung
- Hilfestellung
- Kurzmitteilung
Die gesonderte Abrechnung eine Hausbesuchspauschale ist nicht möglich.